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1745 IV 22 Friedenspräliminarien von Füssen
Bayern, Oesterreich |
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Articulus Decimus Sextus.
So bald die Præliminarien unterzeichnet, sollen die Königl[iche] Deserteurs, sowohl als die Churfürstl[iche]
beÿ der Cavallerie oder Infanterie, so sich hin und wieder beÿ denen Regimentern finden
möchten, nicht aufgesuchet, noch von keinem theil die auslieferung prætendiret werden,
sondern ein jeder Deserteur bleibt in Sicherheit in des Herrn diensten, wo er beÿ unter-
zeichnung der Præliminarien stehet.
Articulus Decimus Septimus.
Die Ratificationes dieser Præliminar Articlen sollen innerhalb 14. tägen von der
unterschreibung anzurechnen, oder wo möglich, noch ehender zu Salzburg ausgewechselt
werden.
Uhrkundtlich dessen allen seind zweÿ gleichlautende exemplaria verfertiget, und von beeder-
seits gevollmächtigten Ministris krafft habender und ausgehändigter Vollmachten
eÿgenhändig unterschrieben, mit denen angebohrenen Insiegeln bekräfftiget, und
gegeneinander ausgewechslet worden. So geschehen in der bischöfflich n Augspurgi-
schen Stadt Füessen den Zweÿ und zwanzigsten Aprilis 1745.
Rudolph Graf Colloredo <Joseph Fürst> zu Fürstenberg
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